Die medizinisch-psychologische Untersuchung für Jugendliche
Jugendliche müssen nicht immer im Besitz eines Führerscheins sein, wenn sie zu einer psychologisch-medizinischen Untersuchung, kurz als MPU bekannt, aufgefordert werden. In vielen deutschen Städten setzt sich das Modell mit den Gelben Karten immer mehr durch. Anwendung findet es für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, die sich auffällig benehmen. Bereits beim ersten auffälligen Verhalten werden die Jugendlichen mit der Gelben Karte verwarnt. Gleichzeitig werden sie darauf hingewiesen, dass sie bei weiteren Auffälligkeiten die Rote Karte erteilt bekommen. Wird ein Jugendlicher öfters aktenkundig auffällig, so kann die Führerscheinbehörde auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen, die im Volksmund auch oftmals als Idiotentest bezeichnet wird.
Bei mehreren aktenkundigen Einträgen von Jugendlichen, die zur Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert werden, können die jugendlichen Kriminellen so eingestuft werden, dass sie zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet sind. Selbst wenn das auffällige Verhalten in keinster Weise im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht.
Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, hat der Gesetzgeber eine Null Promille Grenze festgelegt und genauso trifft das auf Jugendliche unter 21 Jahren zu. An dieses Promillegesetz sollte man sich unbedingt halten, wenn man nicht Punkte in Flensburg, wo sich das Verkehrszentralregister befindet, sammeln will. Außerdem werden Fahrten unter Alkoholeinfluss noch mit einem Bußgeld belegt und man muss zusätzlich noch eine Nachschulung absolvieren. Ebenfalls wird sich dann die Probezeit auf vier Jahre verlängern.
Die reguläre Probezeit ist vom Gesetzgeber mit zwei Jahren festgelegt, in der sich der Fahranfänger im Straßenverkehr bewähren soll. Eingeführt wurde die Probezeit aus dem Grund, damit die Unfälle von jungen Fahrern gesenkt werden. Laut den Statistiken konnten mehr als 80 Prozent der jugendlichen Fahranfänger die Probezeit ohne Probleme bestehen, ohne dass gravierende Vorkommnisse verzeichnet wurden. Nur ein geringer Anteil der Fahranfänger musste bei der Führerscheinbehörde ein MPU Gutachten vorlegen. Die Probezeit gilt jedoch nicht für alle Klassen, ausgenommen sind davon die Führerscheinklassen M, S, L und T.
